Familienanaloge (Not)Hilfen

Unsere familienanalogen (Not)Hilfen bestehen aus

  • Bereitschafts-Erziehungsstellen nach §42 SGB VIII
  • Erziehungsstellen nach §34 und §35a SGB VIII
  • Familienanaloge Wohngruppen nach §34 und §35a SGB VIII

Bereitschafts-Erziehungsstellen

Unsere Bereitschafts-Erziehungsstellen mit einem oder zwei Plätzen nach § 42 SGB VIII sind für Kinder mit besonderen Bedürfnissen konzipiert. Dies können sowohl Säuglinge, Kleinkinder oder Kinder bis 12 Jahre mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sein, als auch Kinder, die aufgrund von Misshandlungen oder Vernachlässigungen so traumatisiert sind, dass sie sich in einer Gruppe nicht zurechtfinden bzw. stabilisiert werden können. Mit entsprechenden pädagogisch oder medizinisch erfahrenen Mitarbeitern sichern wir einen hohen Qualitätsanspruch.   

Unsere Bereitschafts-Erziehungsstellen werden durch regelmäßige Supervision und Fachberatung begleitet. Bei Säuglingen steht unsere Hebamme den Bereitschafts-Erziehungsstellen zur Seite. Alle Bereitschafts-Erziehungsstellen werden zusätzlich durch pädagogische Fachkräfte von den „Kleinen Strolchen“ bei der Betreuung und Versorgung unterstützt.

Alle Standorte unserer Bereitschafts-Erziehungsstellen sind zum Schutz der Kinder anonym. Wir möchten den jungen Menschen, durch unsere Bereitschafts-Erziehungsstellen nicht nur einen sicheren Ort bieten, sondern ihnen während der Zeit der Inobhutnahme die Nähe (Liebe) und Ruhe (Geborgenheit) geben, die sie aufgrund der vorausgegangenen Geschehnisse brauchen.

Rechtsgrundlage: § 42 SGB VIII

Betreuungsalter: 0 bis 12 Jahre

Aufnahme: Wir nehmen Kinder rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr auf, sofern wir freie Plätze haben. Bei Bedarf bieten wir dem Jugendamt an, die Kinder auch abzuholen.  

Besuchszeiten für Eltern: Begleitete Elternbesuche können nach Absprache/Erlaubnis des Jugendamtes einmal wöchentlich auf dem Gelände des Kinderheims Kleine Strolche stattfinden. Die jeweilige Terminabsprache erfolgt individuell nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Erziehungsstellen und Familienanaloge Wohngruppen

In unseren Erziehungsstellen mit einem oder zwei Plätzen oder Familienanalogen Wohngruppen mit drei oder vier Plätzen können Kinder gemäß §34 SGB VIII, bzw. §35a SGB VIII im Alter von 0 – 13 Jahren aufgenommen werden. Insbesondere Kinder, die aus verschiedenen Gründen über einen längeren Zeitraum nicht innerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben können, finden in unserem familiären Rahmen einen Platz. Im Einzelfall und nach Maßgabe des Hilfeplanes besteht für die jungen Menschen die Möglichkeit, in Verbindung mit §41 SGB VIII über die Volljährigkeit hinaus in den Erziehungsstellen/ familienanalogen Wohngruppen zu verbleiben.

Die fachliche Ausrichtung im Bereich der Hilfen zur Erziehung bzw. Eingliederungshilfen in unseren Erziehungsstellen/ familienanalogen Wohngruppen bezieht sich insbesondere auf eine familienanaloge, beziehungsorientierte Betreuung und auf das damit verbundene Ziel, die ganzheitliche Entwicklung des Kindes durch interdisziplinäre Hilfen und familiäres Erleben zu fördern sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen, auch wenn ein weiterer Verbleib in der Herkunftsfamilie nicht möglich ist.

Ein gelebter respektvoller und freundlicher Umgang, eine liebevolle Betreuung sowie eine entspannte Atmosphäre sollen den Kindern Geborgenheit, Wertschätzung und Selbstvertrauen näherbringen.

Unsere Erziehungsstellen/ familienanalogen Wohngruppen werden durch regelmäßige Supervision und Fachberatung begleitet. Bei Säuglingen steht unsere Hebamme den Erziehungsstellen/ familienanalogen Wohngruppen zur Seite. Alle Erziehungsstellen/ familienanalogen Wohngruppen werden zusätzlich durch pädagogische Fachkräfte von den „Kleinen Strolchen“ bei der Betreuung und Versorgung unterstützt.

Alle Standorte unserer Erziehungsstellen/ familienanalogen Wohngruppen sind zum Schutz der Kinder anonym. Wir möchten den jungen Menschen, durch unsere Erziehungsstellen nicht nur einen sicheren Ort bieten, sondern ihnen während der Zeit die Nähe (Liebe) und Ruhe (Geborgenheit) geben, die sie aufgrund der vorausgegangenen Geschehnisse brauchen.

Rechtsgrundlage: §§ 34, bzw. 35a SGB VIII

Aufnahmealter: 0 bis 13 Jahre

Aufnahme: Die Aufnahmeanfragen werden zentral über die pädagogischen Leitung der familienanalogen (Not)Hilfen gesteuert. Im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte wird geprüft, ob unsere bestehenden Strukturen und die individuellen Rahmenbedingungen der jeweiligen Erziehungsstelle/ familienanalogen Wohngruppe den Bedürfnissen und Förderzielen des jungen Menschen gerecht werden können. Der Aufnahmeprozess orientiert sich dabei an den Möglichkeiten und Wünschen des Kindes.

Besuchszeiten für Eltern: Begleitete Elternbesuche können nach Absprache/Erlaubnis des Jugendamtes 14-tägig auf dem Gelände des Kinderheims Kleine Strolche stattfinden. Die jeweilige Terminabsprache erfolgt individuell nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.