Inobhutnahme von Säuglingen und Babys

Unsere Inobhutnahme/Notaufnahme für Säuglinge und Babys im Haus „Die Wiege“ ist die erste und bisher einzige Einrichtung dieser Art im Landkreis Diepholz und darüber hinaus. Wir nehmen Säuglinge und Kleinstkinder im Alter von 0 bis 18 Monaten auf. Dank unserer jahrelangen Erfahrungen (insbesondere auch mit der Aufnahme von Frühgeburten) durch regelmäßige Teilnahme an speziellen Fort- und Weiterbildungen und Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen Team garantieren wir eine professionelle Betreuung. Unterstützt werden wir durch unsere erfahrene Hebamme, einen langjährig praktizierenden Kinderarzt sowie unserer Kinderkrankenschwester und Traumatherapeutin.

Für die Säuglinge und Kleinstkinder einer Geschwistergruppe (siehe auch Inobhutnahme von Kleinkindern und Geschwisterkindern) ist ein eigens dafür eingerichteter Raum im Haus „Die Wiege“ mit zusätzlichem Bad vorgesehen. Hier betreut eine erfahrene Mitarbeiterin als feste Bezugsperson die Kleinsten über Tag und Nacht. Dadurch sollen (weitere) Bindungsstörungen gemildert bzw. bestenfalls ganz vermieden werden. Zudem wird in unserer familiären Einrichtung ein gelebter respektvoller und freundlicher Umgang gepflegt, eine liebevolle Betreuung sichergestellt sowie für eine entspannte Atmosphäre gesorgt.

Im Interesse der Kinder soll die Dauer der Inobhutnahme so kurz wie möglich gehalten werden. Die Entscheidung über den zeitlichen Rahmen des Aufenthaltes trifft das zuständige Jugendamt, ggf. unter Hinzunahme einer familiengerichtlichen Klärung. Um eine optimale Versorgung der Babys zu gewährleisten, werden derzeit nicht mehr als zwei Säuglinge gleichzeitig im Haus „Die Wiege“ aufgenommen.

Ziele und Möglichkeiten

Primäres Ziel ist, den Kleinstkindern die Möglichkeit zu geben, zur Ruhe zu kommen und Stress abzubauen, den sie zuvor durch die Geschehnisse und die Trennung erfahren haben.

Elternbesuche können in unserer Einrichtung stattfinden, sofern dies nicht durch das Gericht und den fallführenden Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes ausgeschlossen wurde.

Rechtsgrundlage: § 42 SGB VIII

Betreuungsalter: 0 bis 18 Monate

Aufnahme:

Wir nehmen Kinder rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr auf, sofern wir freie Plätze haben. Bei Bedarf bieten wir dem Jugendamt an, die Kinder auch im Jugendamt oder AfsD, dem Flüchtlingswohnheim oder der Klinik abzuholen. Dafür stehen verschiedene Fahrzeuge zur Verfügung. Aufgenommen werden Säuglinge und Babys in einem Radius von 100 km um unsere Einrichtung. Das bezieht den Landkreis Diepholz, den Landkreis Nienburg, den Lankreis Vechta, den Landkreis Verden, den Landkreis Delmenhorst, die Stadt/Region Hannover und insbesondere die Stadt und das Land Bremen mit ein. In Ausnahmefällen, z.B. bei anonymer Unterbringung und/oder wegfallender Elternarbeit, nehmen wir Kinder aus ganz Deutschland auf.

Besuchszeiten für Eltern:

Folgende Besuchstermine für Eltern können vereinbart werden, sofern die Erlaubnis vom Jugendamt und/oder Gericht vorliegt.

Mittwoch: zwischen 09:00 und 11:00 Uhr oder zwischen 15:00 und 17:00 Uhr

Samstag: zwischen 09:00 und 11:00 Uhr oder zwischen 15:00 und 17:00 Uhr