Die familienanaloge Wohngruppe nach § 34 und § 35a SGB VIII ist durch eine größere Geschwistergruppe dauerhaft belegt.
Sollten Sie als Jugendamt freie Plätze für Kinder/Jugendliche in einer familienanalogen Wohngruppe suchen, tragen Sie Ihr Jugendamt bei der deutschlandweiten Platzsuche“childrens`home” ein. Für weitere Informationen besuchen Sie die Homepage der Kinder- und Jugendhilfe Service GmbH.