Mit Ihrer Erbschaft schenken Sie Kindheit!

Immer mehr Menschen möchten mit ihrem Erbe nicht nur diejenigen versorgen, die ihnen nahestehen, sondern es einem guten Zweck zukommen lassen – weil z. B. keine Erben vorhanden sind, oder man den Wunsch hat, andere Menschen, die weniger Glück haben, zu unterstützen: wie unsere Kinder im Kinderheim Kleine Strolche.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, das Kinderheim in Ihrem Testament zu berücksichtigen, beraten wir Sie gerne vertrauensvoll.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer: 

So erreichen Sie uns:

Spendenkonto

Kinderheim Kleine Strolche e.V.
Kreissparkasse Syke
IBAN: DE 50 2915 1700 1012 0635 56
BIC: BRLADE21SYK