Ein Erbe, das Kinderleben verändert
Unterstützen Sie die Kleinen Strolche mit Ihrem Vermächtnis
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was von Ihnen bleiben soll? Mit einem Vermächtnis an den Kinderheim Kleine Strolche e.V. können Sie nachhaltig Gutes bewirken und Kindern Hoffnung und Perspektiven schenken.
Warum jetzt handeln?
Ohne ein Testament greift die gesetzliche Erbfolge, und Ihr Vermögen wird automatisch an Verwandte verteilt. Mit einer klaren Verfügung können Sie sicherstellen, dass ein Teil Ihres Nachlasses dort ankommt, wo er dringend gebraucht wird – bei benachteiligten Kindern.
So einfach können Sie helfen
- Kinderheim Kleine Strolche e.V. im Testament berücksichtigen: Legen Sie fest, dass die Kleinen Strolche als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt werden.
- Gestalten Sie Ihr Erbe individuell: Entscheiden Sie selbst, ob Sie Geld, Wertgegenstände oder Immobilien spenden möchten.
- Profitieren Sie von Steuerfreiheit: Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Erfahren Sie mehr in unserer Broschüre:
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und diskret. Gemeinsam finden wir den besten Weg, um Ihr Erbe in eine Zukunftsinvestition für Kinder umzuwandeln.
Spendenkonto
Kinderheim Kleine Strolche e.V.
Kreissparkasse Syke
IBAN: DE 50 2915 1700 1012 0635 56
BIC: BRLADE21SYK
- Erbengemeinschaft „Familie Schulte“
- Marta Irene Horstmeyer
Wissenswertes rund um das Vererben
Warum sollte ich ein Testament erstellen?
Ein Testament stellt sicher, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen verteilt wird. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer Ihren Vorstellungen entspricht. Es hilft außerdem, Streitigkeiten zu vermeiden und gezielt Personen oder Organisationen zu bedenken.
Wie erstelle ich ein Testament?
Sie können ein Testament eigenhändig schreiben (voll ständig handschriftlich, datiert und unterschrieben) oder es beim Notar erstellen lassen. Ein notarielles Testament bietet mehr Rechtssicherheit und ist besonders bei komplexen Regelungen sinnvoll.
Brauche ich einen Notar oder Anwalt?
Ein Notar oder Anwalt ist nicht zwingend nötig, aber empfehlenswert. Sie sorgen für rechtssichere Formulierungen und helfen bei komplizierten Fragen, z. B. zum Pflichtteil.
Kann ich mich später umentscheiden?
Ja, ein Testament ist jederzeit widerrufbar oder änderbar. Sie können es nach Ihren Wünschen anpassen, solange Sie es noch selbst verfassen oder ändern können.
Was ist ein Berliner Testament und kann ich es nutzen?
Ein Berliner Testament ist eine Form des gemeinschaftlichen Testaments, das Ehepartnern ermöglicht, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen. Gemeinnützige Organisationen können in einem Berliner Testament als Schlusserben berücksichtigt werden. Lassen Sie sich dazu rechtlich beraten, da es Auswirkungen auf den Pflichtteil von Kindern haben kann.
Kann mich der Kinderheim Kleine Strolche e. V. rechtlich beraten?
Nein, wir dürfen keine rechtliche Beratung leisten. Wir empfehlen jedoch, einen Anwalt oder Notar hinzuzuziehen, der Sie kompetent zu allen erbrechtlichen Fragen berät. Gerne vermitteln wir Ihnen auf Wunsch den Kontakt zu einem kompetenten Ansprechpartner.
Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?
Ein Erbe erhält einen Anteil am gesamten Nachlass, während ein Vermächtnisnehmer nur bestimmte Vermögens werte oder Rechte erhält, ohne Erbe zu werden.
Muss ich mein gesamtes Vermögen spenden?
Nein, Sie entscheiden, welchen Teil Ihres Vermögens Sie einem Kinderheim zukommen lassen möchten. Es kann sich um einen festen Betrag, einen Anteil des Erbes oder bestimmte Vermögenswerte handeln.
Kann ich auch Immobilien oder Wertgegenstände vererben?
Ja, Sie können neben Geld auch Immobilien, Kunstwerke, Schmuck oder andere Vermögensgegenstände vererben. Das Kinderheim sorgt dafür, dass diese Werte im Sinne Ihres letzten Willens genutzt werden.
Kann ich bestimmte Auflagen vorgeben?
Ja, in Ihrem Testament können Sie festlegen, wie der Nachlass eingesetzt werden soll. Zum Beispiel können Sie bestimmen, dass das Geld für Bildungsprojekte, Renovie rungen oder Freizeitangebote für die Kinder genutzt wird. Solche Auflagen müssen jedoch klar und umsetzbar sein.
Gibt es steuerliche Vorteile für meine Erben, wenn ich etwas an den Verein vererbe?
Ja, gemeinnützige Organisationen, wie der Kinderheim Kleine Strolche e. V. sind von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass alles, was Sie dem Verein hinterlassen, zu 100 % für den guten Zweck genutzt wird. Zudem kann dies dazu beitragen, die Steuerlast für andere Erben zu reduzieren.
Wie ist die gesetzliche Erbfolge geregelt?
Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn kein Testament vorhanden ist. Sie regelt, wer erbt: Kinder erben als nächste Angehörige (1. Ordnung). Es folgen Eltern und Geschwister in der Erbfolge (2. Ordnung). Ohne Verwandte fällt das Vermögen an den Staat.
Mit einem Testament können Sie diese Erbfolge ändern und selbst bestimmen, wer von Ihrem Vermögen profitieren soll.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch, der bestimmten Angehörigen zusteht, auch wenn sie im Testament nicht berücksichtigt werden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Anspruch haben Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkelkinder sowie Eltern (wenn keine Nachkommen vorhanden sind).
Was passiert, wenn ich einen Verein als Erben einsetze?
Pflichtteilsberechtigte haben weiterhin Anspruch auf ihren Anteil, der in Geld ausgezahlt werden muss.
Wie erfährt das Kinderheim von meinem letzten Willen?
Damit Ihr Wunsch umgesetzt werden kann, sollte Ihr Testament gut auffindbar sein. Die beste Möglichkeit ist, es beim Amtsgericht oder einem Notar hinterlegen zu las sen. So wird sichergestellt, dass es nach Ihrem Tod berücksichtigt wird.
Wie lange dauert es, bis der Verein den Nachlass erhält?
Die Abwicklung eines Nachlasses kann mehrere Monate dauern, je nachdem, wie umfangreich und komplex der Nachlass ist. Der Verein wird über Ihren letzten Willen in formiert, sobald das Testament eröffnet wurde, und erhält den Nachlass nach Abschluss der rechtlichen Abwicklung.
Kann mein Nachlass anonym bleiben?
Ja, wenn Sie das wünschen. Sie können im Testament festlegen, dass der Verein keine Informationen über Ihre Identität veröffentlichen darf. Wir respektieren Ihre Privatsphäre vollständig. Können auch kleinere Beträge etwas bewirken?
Ja, jede Unterstützung – egal wie groß oder klein – macht einen Unterschied. Selbst ein kleiner Betrag kann dazu beitragen, Kindern ein besseres Leben zu ermöglichen, sei es durch Bildungsangebote, Renovierungen oder neue Freizeitprojekte.
Kann ich auch zu Lebzeiten spenden, anstatt zu vererben?
Ja, Sie können uns schon zu Lebzeiten unterstützen und miterleben, wie Ihre Hilfe wirkt. Ob durch eine einmalige Spende, eine Fördermitgliedschaft oder das Stiften von Sachwerten – jede Unterstützung macht einen Unter schied.
Kann ich mehrere Organisationen berücksichtigen?
Ja, Sie können in Ihrem Testament mehrere gemeinnützige Organisationen berücksichtigen und genau festlegen, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Zum Beispiel können Sie prozentuale Anteile oder bestimmte Vermögens werte verschiedenen Vereinen zuweisen.
Muss ich den Verein im Voraus informieren?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, den Kinderheim Kleine Strolche e. V. vorab zu informieren. Allerdings ist es hilf reich, den Verein schon zu Lebzeiten über Ihre Pläne zu unterrichten. So können wir sicherstellen, dass Ihr Nach lass später nach Ihren Wünschen verwendet wird.
Kann ich die Kleinen Strolche zu einem Gespräch oder einer Besichtigung besuchen?
Ja, wir freuen uns, Ihnen unsere Arbeit vorzustellen und Ihnen zu zeigen, wie Ihre Unterstützung einen Unter schied macht. Ein Besuch kann Ihnen ein Gefühl dafür geben, wie Ihr Nachlass später genutzt wird.