Inobhutnahme von Kleinkindern und Geschwisterkindern

Unser Angebot der Inobhutnahme/Notaufnahme ist speziell für Kinder von 1 bis 6 Jahren ausgerichtet. Zudem haben wir die Möglichkeit, auch ältere Geschwisterkinder aufzunehmen, um einer möglichen Trennung innerhalb der Inobhutnahme-Situation entgegenzuwirken.  

Vorrangiges Ziel ist, die Kindeswohlgefährdung abzuwehren und den Kindern Schutz vor (drohender) lebens- oder entwicklungsgefährdender Vernachlässigung, Kindesmisshandlung, sexueller Gewalt oder bei Nichtversorgung (z. B. Inhaftierung, Unerreichbarkeit oder Tod der Bezugspersonen) zu bieten.

Dies setzt die Unterbringung der Kinder in einer geschützten Umgebung, die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Erst- und Alltagsversorgung, eine diagnostische Abklärung, ggf. medizinische und therapeutische Hilfen sowie eine altersgerechte Beratung und Unterstützung zur Krisenbewältigung voraus.

Die Praxis zeigt, dass es für die Jugendämter immer problematischer wird, größeren Geschwistergruppen, insbesondere solchen mit sehr kleinen Kindern, einen gemeinsamen Platz anzubieten. Bereits durch die Trennung von ihren Eltern oder den mitunter zuvor erlebten Vernachlässigungen und/oder Gewalterfahrungen waren die Kinder massiven Ängsten und Stresssituationen ausgesetzt. Eine zusätzliche Trennung von Geschwistern erscheint vor diesem Hintergrund wenig hilfreich. Unserem Verständnis nach sollten bestehende Bindungen und Beziehungen unbedingt und insbesondere in dieser Inobhutnahme-Situation bestehen bleiben und dazu beitragen, dass die Krisensituation besser bewältigt werden kann.

Durch langjährige Erfahrung mit traumatisierten Kleinkindern und Geschwistergruppen sind wir mit unserem multiprofessionellen Team bestens auf diese Situationen vorbereitet. In unserer familiären Einrichtung wird ein gelebter respektvoller und freundlicher Umgang gepflegt, eine liebevolle Betreuung sichergestellt sowie für eine entspannte Atmosphäre gesorgt, die den Kindern Geborgenheit, Wertschätzung und Selbstvertrauen näherbringt.

Unsere pädagogischen Fachkräfte kümmern sich rund um die Uhr um die Bedürfnisse der Kinder. Elternbesuche können gerne in unserer Einrichtung stattfinden, sofern dies nicht durch das Gericht und das zuständige Jugendamt ausgeschlossen wurde.

In unseren Inobhutnahmen stehen großzügige und liebevoll eingerichtete Kinderzimmer sowie mehrere Badezimmer zur Verfügung. In freizügigen und altersgerecht eingerichteten Spiel- und Bewegungsräumen können die Kinder bei schlechtem Wetter spielen und toben. Weiterhin bieten die Außenanlagen der Häuser den Kindern vielfältige Möglichkeiten zum Spielen und Entspannen. Eine Kletteranlage mit Aussichtsturm, zahlreiche Kinderfahrzeuge, ein Trampolin und ein großer Sandkasten gehören u. a. dazu.

Nach erfolgter Stabilisierung und in Abhängigkeit von der Dauer der Inobhutnahme haben die schulpflichtigen Kinder die Möglichkeit, die nahe Grundschule zu besuchen. Sie werden mit dem trägereigenen Bus vom Haus bis zur Schule gefahren.

 

Rechtsgrundlage: § 42 SGB VIII