Inobhutnahme von Kleinkindern und Geschwisterkindern

Unser Angebot der Inobhutnahme/Notaufnahme ist speziell für Kinder von 1 bis 6 Jahren ausgerichtet. Zudem haben wir die Möglichkeit, auch ältere Geschwisterkinder bis 12 Jahre aufzunehmen, um einer möglichen Trennung innerhalb der Inobhutnahme-Situation entgegenzuwirken.  

Vorrangiges Ziel ist, die Kindeswohlgefährdung abzuwehren und den Kindern Schutz vor (drohender) lebens- oder entwicklungsgefährdender Vernachlässigung, Kindesmisshandlung, sexueller Gewalt oder bei Nichtversorgung (z. B. Inhaftierung, Unerreichbarkeit oder Tod der Bezugspersonen) zu bieten.

Dies setzt die Unterbringung der Kinder in einer geschützten Umgebung, die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Erst- und Alltagsversorgung, eine diagnostische Abklärung, ggf. medizinische und therapeutische Hilfen sowie eine altersgerechte Beratung und Unterstützung zur Krisenbewältigung voraus.

Die Praxis zeigt, dass es für die Jugendämter immer problematischer wird, größeren Geschwistergruppen, insbesondere solchen mit sehr kleinen Kindern, einen gemeinsamen Platz anzubieten. Bereits durch die Trennung von ihren Eltern oder den mitunter zuvor erlebten Vernachlässigungen und/oder Gewalterfahrungen waren die Kinder massiven Ängsten und Stresssituationen ausgesetzt. Eine zusätzliche Trennung von Geschwistern erscheint vor diesem Hintergrund wenig hilfreich. Unserem Verständnis nach sollten bestehende Bindungen und Beziehungen unbedingt und insbesondere in dieser Inobhutnahme-Situation bestehen bleiben und dazu beitragen, dass die Krisensituation besser bewältigt werden kann.

Durch langjährige Erfahrung mit traumatisierten Kleinkindern und Geschwistergruppen sind wir mit unserem multiprofessionellen Team bestens auf diese Situationen vorbereitet. In unserer familiären Einrichtung wird ein gelebter respektvoller und freundlicher Umgang gepflegt, eine liebevolle Betreuung sichergestellt sowie für eine entspannte Atmosphäre gesorgt, die den Kindern Geborgenheit, Wertschätzung und Selbstvertrauen näherbringt.

Mehrere pädagogische Mitarbeiter und eine Hebamme kümmern sich rund um die Uhr um die Belange der Kinder. Elternbesuche können gerne in unserer Einrichtung stattfinden, sofern dies nicht durch das Gericht und das zuständige Jugendamt ausgeschlossen wurde.

In unseren Inobhutnahme-Häusern „Wiege“ und „Strolchenvilla“ stehen großzügige und liebevoll eingerichtete Kinderzimmer sowie mehrere Badezimmer zur Verfügung. In freizügigen und altersgerecht eingerichteten Spiel- und Bewegungsräumen können die Kinder bei schlechtem Wetter spielen und toben. Weiterhin bieten die Außenanlagen der Häuser den Kindern vielfältige Möglichkeiten zum Spielen und Entspannen. Eine Kletteranlage mit Aussichtsturm, zahlreiche Kinderfahrzeuge, ein Trampolin und ein großer Sandkasten gehören u. a. dazu.

Nach erfolgter Stabilisierung und in Abhängigkeit von der Dauer der Inobhutnahme haben die schulpflichtigen Kinder die Möglichkeit, die nahe Grundschule zu besuchen. Sie werden mit dem trägereigenen Bus vom Haus bis zur Schule gefahren.

Rechtsgrundlage: § 42 SGB VIII

Betreuungsalter: von 1 bis 6 Jahre, Geschwisterkinder bis 12 Jahren

Aufnahme:

Wir nehmen Kinder rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr auf, sofern wir freie Plätze haben. Bei Bedarf bieten wir dem Jugendamt an, die Kinder auch im Jugendamt oder AfsD, dem Flüchtlingswohnheim oder der Klinik abzuholen. Dafür stehen verschiedene Fahrzeuge zur Verfügung. Aufgenommen werden Säuglinge und Babys in einem Radius von 100 km um unsere Einrichtung. Das bezieht den Landkreis Diepholz, den Landkreis Nienburg, den Lankreis Vechta, den Landkreis Verden, den Landkreis Delmenhorst, die Stadt/Region Hannover und insbesondere die Stadt und das Land Bremen mit ein. In Ausnahmefällen, z.B. bei anonymer Unterbringung und/oder wegfallender Elternarbeit, nehmen wir Kinder aus ganz Deutschland auf.

Besuchszeiten für Eltern:

Folgende Besuchstermine für Eltern können vereinbart werden, sofern die Erlaubnis vom Jugendamt und/oder Gericht vorliegt.

Mittwoch: zwischen 09:00 bis 11:00 Uhr oder zwischen15:00 und 17.00 Uhr

Samstag: zwischen 09:00 und 11:00 Uhr oder zwischen15:00 und 17:00 Uhr