Geldauflagen und Bußgelder ermöglichen Therapien für traumatisierte Kinder
Zuwendungen von Bußgeldern und Geldauflagen ermöglichen es uns, die dringend notwendigen Therapien für traumatisierte Kinder langfristig zu sichern. Sie als Richterin oder Richter, als Staatsanwältin oder Staatsanwalt haben die Möglichkeit, uns dabei mit der Zuweisung einer Geldauflage zu unterstützen.
So können Sie beispielsweise unserem Verein oder unserem Therapiezentrum im Rittergut Ovelgönne mit einer Geldauflage helfen:
- Mit 3000 Euro können wir einen Monat unser Angebot des therapeutischen Reitens in unserem Therapiezentrum finanzieren.
- Mit 1000 Euro können wir einen Monat unser Sprachförderungsprogramm durchführen.
- Mit 500 Euro können wir mit allen Kindern einen Tagesausflug machen.
So erreichen Sie uns:
Spendenkonto
Kinderheim Kleine Strolche e.V.
Kreissparkasse Syke
IBAN: DE 50 2915 1700 1012 0635 56
BIC: BRLADE21SYK
Betreff: Herzenssache
Spendenkonto
Rittergut Kinderheim Kleine Strolche gemeinnützige GmbH
Kreissparkasse Syke
IBAN: DE 15 2915 1700 1012 0655 44
BIC: BRLADE21SYK